Rettungsfähigkeit nach Richtlinie 94.05 DGfdB
Mit der Kombinierten Übung nach dem Merkblatt 94.05 der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. (DGfdB) kann die Rettungsfähigkeit von Fachangestellten, Schwimmmeistern und Schwimmmeistergehilfen alle zwei Jahre verlängert werden.
Für den Einsatz in der Aufsicht sind weitere Voraussetzungen zu beachten, zum Beispiel aktueller Erste-Hilfe-Nachweis und Einweisung in das Bad. Die Rettungsfähigkeit 94.05 stellt den Mindeststandard dar. Viele Bäder fordern diese auch von Lehrern, Trainern, Übungsleitern, Erziehern, wenn diese das Bad nutzen.